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Grundlage & Vertragsparteien der ARD-Archivbemusterung

Die digitale Archivbemusterung (DigiBemA) ist das Verfahren, über das Tonträgerhersteller die Archive der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren Musikinhalten auf elektronischem Wege beliefern. Grundlage ist ein Vertrag zwischen den Rundfunkanstalten, Phononet, BVMI und VUT, ergänzt durch den Kriterienkatalog (Anlage 5, Stand 2007-09-17).

Beteiligte Parteien

Rundfunkanstalten (ARD): Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Bayerischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk, Deutschlandradio und Deutsche Welle – werden durch den Norddeutschen Rundfunk vertreten. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, Angebote für Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung herzustellen und nutzen hierfür Musik- und Tonträgerinhalte.

Phononet GmbH: Phononet ist von den Tonträgerherstellern mit der digitalen Bemusterung (MPN-Verfahren) beauftragt. Sie handelt im eigenen Namen sowie in offener Stellvertretung für die angeschlossenen Tonträgerhersteller und ist verantwortlich für die technische Bereitstellung und Abwicklung der Bemusterung.

BVMI – Bundesverband Musikindustrie e. V.: Der BVMI vertritt die Mitgliedsunternehmen der Musikindustrie. Seine Mitglieder sind zur Teilnahme am ARD-Archivbemusterungsverfahren verpflichtet und erhalten hierfür eine Vergütung.

VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmen e. V.: Der VUT vertritt unabhängige Musikunternehmen. Auch VUT-Mitglieder nehmen am Bemusterungsverfahren teil. Gemeinsam mit dem BVMI kann der VUT bei Meinungsverschiedenheiten als Schlichter oder Mediator eingesetzt werden.

Vertragliche Grundlage

Das Bemusterungsverfahren basiert auf einem Vertrag zwischen den Rundfunkanstalten, Phononet, BVMI und VUT über die digitale Archivbemusterung (DigiBemA) unter Einsatz des Musik Promotion Network (MPN). Ergänzend gilt ein Kriterienkatalog (Anlage 5), der gleichlautend auch Anlage zum Vertrag zwischen Phononet und der ARD ist. Das Verfahren besteht seit fast 50 Jahren auf Basis vertrauensvoller Zusammenarbeit.

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