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Sobald über das MPN die Schallarchive (ARD-Archiv) bemustert werden, müssen die Schallarchive nicht mehr physisch bemustert werden. Lediglich die ZSK und das Deutsche Nationalarchiv in Leipzig müssen noch physisch bemustert werden. Die Ausschüttung bzw. Rückvergütung der Bemusterung erfolgt über die Verbände (VUT oder BVMI). Von anderen Sendern gibt es keine Rückvergütung über eine Bemusterung.