Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheber- und Verlagsrechte an Musikwerken. Sie nimmt die Rechte von Komponisten, Textern und Musikverlagen wahr und erhebt Vergütungen für die öffentliche Aufführung, Sendung, mechanische Vervielfältigung und andere Nutzungen von Musikwerken. Im Unterschied zur GVLDie GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Rechte ausübender Künstler (z. B. Musiker, Sänger) und der Tonträgerhersteller (Labels) wahrnimmt. Sie erhebt und verteilt Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe und Sendung von Tonträgern, zum Beispiel wenn Musik im Radio, Fernsehen oder in öffentlichen Räumen gespielt wird. Im Kontext der ARD-Archivbemusterung (DigiBemA) ist die GVL relevant,... mehr, die Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler und Tonträgerhersteller) vertritt, ist die GEMA für die Urheberrechte am Musikwerk selbst zuständig. Bei der BemusterungAls Bemusterung bezeichnet man in der Musikindustrie die gezielte Belieferung von Rundfunkanstalten, Musikredaktionen, Archiven oder anderen Empfängern mit Tonträgern (physisch oder digital), ohne dass diese dafür zahlen. Ziel ist es, die Veröffentlichungen bekannt zu machen, sie für den Sendebetrieb verfügbar zu machen oder – im Fall der Archivbemusterung – dauerhaft zu archivieren. Im MPN-Kontext unterscheidet man zwischen der Sendebemusterung (laufende... mehr von Rundfunkanstalten spielen GEMA-Meldungen und -Abrechnungen eine wichtige Rolle.