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Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheber- und Verlagsrechte an Musikwerken. Sie nimmt die Rechte von Komponisten, Textern und Musikverlagen wahr und erhebt Vergütungen für die öffentliche Aufführung, Sendung, mechanische Vervielfältigung und andere Nutzungen von Musikwerken. Im Unterschied zur GVL, die Leistungsschutzrechte (ausübende Künstler und Tonträgerhersteller) vertritt, ist die GEMA für die Urheberrechte am Musikwerk selbst zuständig. Bei der Bemusterung von Rundfunkanstalten spielen GEMA-Meldungen und -Abrechnungen eine wichtige Rolle.