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E-Musik (kurz für Ernste Musik) bezeichnet klassische Musik und andere kunstmusikalische Genres im Gegensatz zur U-Musik (Unterhaltungsmusik). Im Kontext des MPN und der ARD-Archivbemusterung (DigiBemA) ist E-Musik explizit von der vertraglichen Bemusterungspflicht ausgenommen: Nur U-Musik-Veröffentlichungen werden über DigiBemA bemustert. Labels und Distributoren, die ausschließlich E-Musik vertreiben, sind daher nicht zur Archivbemusterung über das MPN verpflichtet.